LandesrechtBurgenlandVerordnungenLandwirtschaftliche Berufsschule, "Ländliche Hauswirtschaft"§ 4

§ 4

In Kraft seit 20. Juli 1988
Up-to-date

Der Bestand der Landwirtschaftlichen Berufsschule Oberpullendorf wird mit dem Schuljahr 1988/89 befristet.

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