(1) Der Zeichensaal muß mindestens 80 m 2 groß sein und darf 13 m Länge nicht überschreiten.
(2) Zur Aufbewahrung von Zeichenrequisiten, Modellen und Schülerarbeiten ist nach Möglichkeit an den Zeichensaal ein Raum mit mindestens 20 m 2 in direkter Verbindung anzuschließen. Wird der Zeichensaal als Handarbeitsraum für Mädchen verwendet, dann ist an den Zeichensaal anschließend ein Lehrmittelzimmer von mindestens 20 m 2 einzurichten.
(3) Die Einrichtung eines Zeichensaales hat mindestens zu bestehen aus:
a) einer verstellbaren Schultafel mit mehreren Schreibflächen;
b) einem Lehrertisch und einem Sessel;
c) der erforderlichen Anzahl von Zeichentischen und Sessel für die Schüler;
d) Vorrichtungen zum Aufhängen von Schülerarbeiten;
e) Schränken (möglichst als Einbauschränke);
f) einem Ausgußbecken;
g) entsprechend vielen Handwaschgelegenheiten mit Fließwasser
sowie entsprechend vielen Behältnissen für flüssige Seife und Papierhandtücher.
(4) Es sind hohe Stühle mit niedriger Lehne und Einzeltische mit vorstellbarer Tischplatte zu bevorzugen. Die Tischfläche muß mindestens 0,60 m breit sein.
(5) Bei den Wasserinstallationen ist auf den Farbenausguß und die Reinigung von Pinseln und Farbrequisiten Bedacht zu nehmen.
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