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Burgenland
Verordnungen
Schulbau- und Einrichtungsverordnung
§ 2
§ 2 Gestaltung des Schulobjektes
In Kraft seit 04. Oktober 1988
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§ 2 Gestaltung des Schulobjektes — Schulbau- und Einrichtungsverordnung
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Das Schulobjekt ist dem Orts- und Landschaftsbild anzupassen.
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