(1) Der Umkleideraum muß mindestens 15 - 20 m 2 groß sein.
(2) Umkleideräume sind so zu situieren, daß von ihnen aus der Eingang in die Turnhalle und der Ausgang auf den Turnplatz möglich ist. Für eine wirksame Durchlüftung ist vorzusorgen.
(3) Der Wasch- und Duschraum muß mindestens 15 - 20 m 2 groß sein.
(4) Der Wasch- und Duschraum ist so zu situieren, daß er von den Umkleideräumen direkt begehbar ist. Er ist mit einer entsprechenden Anzahl von Brausen und Hand- und Fußwaschbecken auszustatten. Außer den einzelnen Warmwassermischern müssen ein Zentralmischer (Sicherheitsmischer) sowie eine Warmwasserbereitungsanlage vorhanden sein.
(5) Die Wände im Wasch- und Duschraum müssen, soweit dies erforderlich ist, mit Fließen versehen sein. Zwischen den einzelnen Duschständen sind Trennwände aus wasserabstoßendem Material herzustellen.
(6) Fußroste dürfen nicht aus Holz, sondern müssen aus Kunststoff oder Metall mit Kunststoffüberzug hergestellt sein. In die Fußböden sind Bodensyphone mit Abfluß in die Abwasserleitung einzubauen.
(7) Die Fenster des Wasch- und Duschraumes sowie der Umkleideräume müssen so beschaffen sein, daß eine Einsicht von außen unmöglich ist.
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