In die Katastrophenschutzpläne sind Unterlagen über sonstige zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung wichtige Anlagen, Einrichtungen, Einsatz- und Hilfsmittel aufzunehmen. Insbesondere zählen dazu:
1. Bauhöfe öffentlicher Einrichtungen;
2. Baugeräte öffentlicher Einrichtungen;
3. Hilfszüge der Österreichischen Bundesbahnen;
4. Sondertransport- und Bergeunternehmen;
5. Spezialgeräte privater Unternehmen;
6. Einrichtungen und Personal der Ver- und Entsorgungsbetriebe;
7. Einrichtungen und Personal bestimmter Industriebetriebe;
8. Öffentliche und private Unternehmen für den Personen- und Gütertransport (Kraftwagendienste);
9. Erzeuger- und Handelslager bestimmter für den Katastropheneinsatz erforderlicher Stoffe;
10. Hilfs- und Sozialdienste.
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