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Maßnahmen gemäß § 38 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz
§ 5
§ 5
In Kraft seit 23. Mai 1986
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§ 5 — Maßnahmen gemäß § 38 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz
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Diese Verordnung tritt mit 23. Mai 1986 in Kraft.
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