Die Grenzen des Schongebietes sind in der Anlage ersichtlich und werden wie folgt festgelegt:
Schnittpunkt der Bezirksgrenze zwischen den Bezirken Eisenstadt-Umgebung und Neusiedl am See mit der Bundesstraße B 304 an der Einmündung der Landesstraße nach Kaisersteinbruch - Landesstraße nach Kaisersteinbruch bis Höhe 251 (2. Brandallee) - 2. Brandallee in nordnordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Winden - Bruckneudorf (ca. 80 m nördlich des Zellerbrunnens) - Straße Winden - Bruckneudorf in südlicher Richtung bis Einmündung in die Bundesstraße B 304 - Bundesstraße B 304 in Richtung Breitenbrunn bis zur Bezirksgrenze. Innerhalb dieser Grenzen ist jene Fläche des Ortsgebietes von Winden am See, die durch die Grundstücke Nr. 2269/32, 1977, 1976, 431, 360/2 und 360/1 sowie die Bundesstraße B 304 begrenzt wird, vom Schongebiet ausgenommen.
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