Eine Bewilligung nach § 3 darf nur erteilt werden, wenn dadurch keine nachteilige, insbesondere qualitative Beeinflussung der Heilquellen- und Mineralwasservorkommen eintritt.
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§ 4 — Schongebiet zur Sicherung von Heilquellen und Mineralwasservorkommen im Raume Bad Tatzmannsdorf | GesetzeFinden.at