Jedes Ausfließen von Chemikalien oder biologisch nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen wie insbesonders von Mineralölen, Pflanzenschutzmitteln u. dgl. ist unverzüglich vom Verursacher sowie vom Eigentümer, Besitzer oder Nutznießer des betroffenen Grundstückes der Wasserrechtsbehörde, der Güssinger Mineralwasser Aktiengesellschaft in Gerersdorf-Sulz sowie Alois und Maria Kanapes, Güssing, Steingraben 12, anzuzeigen.
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