Zur Sicherung des Heilquellen- und Mineralwasservorkommens im Gebiete der Gemeinden Geresdorf-Sulz (Katastralgemeinden Gerersdorf bei Güssing und Sulz im Burgenland) und Güssing (Katastralgemeinde Steingraben) wird ein Schongebiet mit den aus der Anlage ersichtlichen Grenzen festgelegt.
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