LandesrechtBurgenlandVerordnungenRegelung der Satzungen neugebildeter Verwaltungsgemeinschaften

Regelung der Satzungen neugebildeter Verwaltungsgemeinschaften

In Kraft seit 01. Januar 1971
Up-to-date

§ 1

§ 1

Bis zur Erlassung neuer Satzungen gemäß § 17 Absatz 2 letzter Satz des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes durch die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden ist die Satzung der in § 10 Abs. 1 unter B des zit. Gesetzes jeweils genannten Verwaltungsgemeinschaft auf die in § 10 Absatz 1 unter A leg.cit. jeweils genannte Verwaltungsgemeinschaft sinngemäß anzuwenden; die Satzung der unter § 10 Absatz 1 B Z 1 lit. b des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes genannten Verwaltungsgemeinschaft hat hiebei außer Betracht zu bleiben.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971 in Kraft.