(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1968 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Landesregierung vom 8. Oktober 1958 über die Festsetzung der Gebühren der Hebammen (Hebammengebührenordnung), LGBl. Nr. 23, aufgehoben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise