Zur Schlachtung dürfen in das Burgenland Rinder aus nicht tuberkulosefreien Beständen und Reagenten aus anderen Bundesländern nur dann eingebracht werden, wenn sie ohne Zwischenaufenthalt - Elementarereignisse ausgenommen - in den Schlachtort gebracht und dort getrennt von anderen Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) untergebracht und binnen 3 Tagen nach der Einbringung geschlachtet werden. Ausnahmsweise kann diese Frist vom zuständigen Beschautierarzt auf 6 Tage verlängert werden. Ist eine getrennte Aufstellung nicht möglich, sind diese Rinder sofort nach der Einbringung zu schlachten.
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