LandesrechtBurgenlandVerordnungenBekämpfung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen§ 1

§ 1

In Kraft seit 26. Februar 1965
Up-to-date

Das Tuberkulosebekämpfungsverfahren ist auf sämtliche Rinder- und Ziegenbestände des Landes, die bisher dem freiwilligen Bekämpfungsverfahren noch nicht unterzogen wurden, auszudehnen.

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