Jedes Heim muß mit der erforderlichen Anzahl sanitärer Einrichtungen versehen sein. Es sind grundsätzlich nur Wasserklosette - für Knaben und Mädchen getrennt - vorzusehen, wobei auf je 12 Kinder ein WC, zu entfallen hat. Die Zugänge von den Schlafräumen zu den Klosettanlagen sind mit einer Nachtbeleuchtung zu versehen. Die Wände der sanitären Anlagen und unmittelbar dort, wo Waschbecken montiert werden, sind bis in eine Höhe von 1,50 m, im Badezimmer bis 1,80 m, fugenlos und leicht waschbar herzustellen, womöglich zu verfliesen. Der Fußboden in den genannten Räumen hat den gleichen Anforderungen zu entsprechen (Fliesen- oder Terrazzoboden). Vor den WC`s und Pissoirs sind, nach Geschlechtern getrennt, Vorräume anzuordnen, in denen ein Handwaschbecken zu montieren ist. Der Vorraum muß als Geruchsschleuse ausgebildet sein und muß belüftbar eingerichtet werden.
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