Das Gesuch um Zulassung der Prüfung ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung mindestens zwei Wochen vor dem angestrebten Prüfungstermin einzubringen und hat nachstehende belegte Angaben zu enthalten:
1. Name und Beruf des Prüfungswerbers;
2. Wohnungsanschrift;
3. Geburtsurkunde;
4. amtsärztliches Zeugnis zum Nachweis der körperlichen Eignung
(§ 14 Abs. 1 lit. b des Gesetzes);
5. Verwendungsnachweis gemäß § 14 Abs. 1 lit. c des Gesetzes; der Verwendungsnachweis ist durch den befugten Filmvorführer, unter dessen Aufsicht die praktische Ausbildung erfolgte, auszustellen und vom Betriebsinhaber gegenzuzeichnen;
6. zwei Lichtbilder des Prüfungswerbers, die aus neuerer Zeit stammen und die Identität der dargestellten Person mit dem Gesuchsteller zweifelsfrei erkennen lassen (Paßformat, nicht aufgezogen).
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