§ 5a 4a. AbschnittBerufsfamilie Informations- und Kommunikationstechnologie§ 5aModellfunktion „IKT Support“
In Kraft seit 01. August 2024
Up-to-date
Bei Nichterfüllung der in der Anlage 16 des K-LVBG 1994 genannten Zugangsvoraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Zuordnung zu den Modellstellen der Modellfunktion „IKT Support“ auch bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
a) ein Lehrabschluss in den Lehrberufen Bürokaufmann, Verwaltungsassistent oder EDV-Kaufmann und
b) eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufserfahrung.
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