§ 3a 2a. AbschnittBerufsfamilie Technik§ 3aModellfunktion „Technische Sachbearbeitung“
In Kraft seit 01. August 2024
Up-to-date
Bei Nichterfüllung der in der Anlage 16 des K-LVBG 1994 genannten Zugangsvoraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Verwendung als Projektant oder Bauleiter in der Modellstelle 4/4 der Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung“ auch bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
a) ein facheinschlägiger Lehrabschluss oder ein facheinschlägiger Fachschulabschluss und
b) eine mindestens zehnjährige facheinschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Technische Sachbearbeitung allgemein“ oder eine mindestens zehnjährige gleichwertige facheinschlägige Berufserfahrung und
c) die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden