§ 2 § 2Verwaltung/Administration Sachbearbeitung
In Kraft seit 04. August 2023
Up-to-date
Bei Nichterfüllung der in der Anlage 16 des K-LVBG 1994 genannten Zugangsvoraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Verwendung als Verwaltungassistent in den Straßenmeistereien in der Modellstelle 2a/4 der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung“ auch bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
a) ein facheinschlägiger Lehrabschluss oder ein facheinschlägiger Fachschulabschluss und
b) eine mindestens vierjährige facheinschlägige Tätigkeit in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein“ und
c) der erfolgreiche Abschluss der dieser Modellstelle entsprechenden Grundausbildung.
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