§ 4 § 4Übergangsbestimmung
In Kraft seit 24. Mai 2019
Up-to-date
Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängigen Verfahren gelten die Gebührensätze der K-VPPV 2014, LGBl. Nr. 71/2014, in der Fassung LGBl. Nr. 60/2016.
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