§ 6 § 6Voraussetzungen für die Förderung der Beschaffung von Hengsten für die Pferdezucht
In Kraft seit 26. Februar 2021
Up-to-date
Gefördert werden kann die Beschaffung von Hengsten, die in die Hauptabteilung des Zuchtbuches eines anerkannten Zuchtverbandes oder Zuchtunternehmens eingetragen sind bzw. die die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen und die laut Zuchtprogramm erforderlichen Leistungsprüfungen positiv abgeschlossen haben.
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