§ 9 § 9Überschneidungszeiten
In Kraft seit 15. Oktober 2011
Up-to-date
Ergeben sich in geringerem Umfang zeitliche Überschneidungen in der Anwesenheit der betreuten Tageskinder, so ist eine Überschreitung des Betreuungsschlüssel um ein Kind im Ausmaß von höchstens 40 Betreuungsstunden pro Monat zulässig, sofern vollständige, von den Eltern bestätigte Arbeitsaufzeichnungen vorliegen und die räumliche Situation eine Überschreitung nicht ausschließt.
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