§ 8 § 8Betreuungsschlüssel
In Kraft seit 01. September 2018
Up-to-date
Die Tagesmutter oder der Tagesvater darf maximal sechs Kinder zeitgleich betreuen. Eigene Kinder der Tagesmutter oder des Tagesvaters werden bis zur absolvierten vierten Schulstufe mitgerechnet, sofern sie anwesend sind. Nicht zu berücksichtigen sind Anwesenheiten an schulfreien Tagen sowie im Krankheitsfall.
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