§ 11 § 11Vertretung
In Kraft seit 15. Oktober 2011
Up-to-date
Tagesmütter oder Tagesväter können von anderen Tagesmüttern oder Tagesvätern vertreten werden. Während der Dauer der Vertretung übernimmt die Vertreterin die Aufgaben und Verpflichtungen des zu Vertretenen.
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