§ 2 § 2Prüfungstermin
In Kraft seit 01. Juni 2023
Up-to-date
Fachprüfungen für Standesbeamten sind nach Bedarf abzuhalten. Der Prüfungstermin ist von der Landesregierung in der Kärntner Landeszeitung und im Kärntner Gemeindeblatt auszuschreiben.
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