(1) Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges zum Snowboardlehrer-Anwärter beinhaltet den Lehrstoff gem. § 6 Abs. 1 lit. a bis g und lit. i bis j. Zusätzlich gibt es noch folgenden Inhalt:
a) SNOWBOARDUNTERRICHT FÜR KINDER
Grundkenntnisse der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Kindersnowboardunterricht der Grundschule.
(2) Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges zum Snowboardlehrer-Anwärter beinhaltet den Lehrstoff gem. § 6 Abs. 2 lit. a, c und d. Zusätzlich gibt es noch folgenden Inhalt:
a) SNOWBOARDUNTERRICHT FÜR KINDER
Alle unter Abs. 1 geübten Fertigkeiten sind mit speziellen, kindergerechten Methoden und Hilfen in speziellen Snowboardparks anzuwenden.
b) PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen der Grundschule in Form von Lehrproben und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen beim Kinder- und Erwachsenenunterricht. Aufbau Slopestyle.
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