(1) Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges zum Schilehrer-Anwärter hat folgende Bildungsziele zum Inhalt:
a) BERUFSKUNDE
Grundkenntnisse der wesentlichsten Bestimmungen des Kärntner Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Schilehrer-Anwärter; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Schilehrer-Anwärter. Kenntnis der FIS-Verhaltensregeln für Schifahrer oder Regeln anderer entsprechender Organisationen.
b) NATUR- UND UMWELTKUNDE
Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen in Bundes- und Landesgesetzen sowie der hierzu erlassenen Verordnungen; Bewusstseinsbildung; Beitrag des Schilehrer-Anwärters zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes.
c) LEBENDE FREMDSPRACHEN
Erwerben eines Wortschatzes (insbesondere von Fachausdrücken) in einer lebenden Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Schilehrer-Anwärter ausreichende Verständigung mit den Gästen ermöglicht.
d) TOURISTIKSEMINAR
Grundkenntnisse der geschichtlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung und Gegebenheiten des Landes. Kenntnisse über die schisportlichen Möglichkeiten und die infrastrukturellen Einrichtungen des Winterfremdenverkehrs eines Schischulgebietes.
e) KÖRPERLEHRE UND ERSTE HILFE
Grundkenntnisse in Anatomie und in Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Schiunfällen (allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter und lebensrettende Sofortmaßnahmen) Abtransport von Verletzten im organisierten Schiraum.
f) BEWEGUNGSLEHRE
Grundkenntnisse der Bewegungsabläufe der Grundschule sowie der beeinflussenden Faktoren auf das motorische Lernen bei Erwachsenen und Kindern.
g) UNTERRICHTSLEHRE
Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik sowie deren praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder in der Grundschule.
h) KINDERSCHIUNTERRICHT
Grundkenntnisse der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Kinderschiunterricht der Grundschule.
i) GERÄTEKUNDE
Grundkenntnisse über die Anforderungen an eine zweckmäßige und sichere Schiausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung.
j) ALPINKUNDE
Grundkenntnisse der Schnee- und Lawinenkunde sowie Selbst- und Kameradenhilfe.
k) GRUPPENARBEIT
Aufarbeitung der praktischen Tagesarbeit; Erziehung zur eigenen Meinungsbildung und zur Gruppenführung unter Miteinbeziehung des gesamten Umfeldes des Schiunterrichts in der Grundschule.
(2) Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges zum Schilehrer-Anwärter hat folgende Bildungsziele zum Inhalt:
a) SCHULEFAHREN
Lehrplanmäßige Demonstration der Übungen, Bögen und Schwünge der Grundschule für Erwachsene und Kinder. Kenntnis der methodischen Übertreibung und Verständnis der Bewegungen des Lernenden.
b) KINDERSCHIUNTERRICHT
Alle unter Punkt 1 geübten Fertigkeiten sind mit speziellen, kindergerechten Methoden und Hilfen im Kinderschigarten und Kinderschigelände anzuwenden.
c) GELÄNDEFAHREN
Verbesserung des schiläuferischen Eigenkönnens mit ständiger, bewusster Anpassung an Schnee, Gelände und Tempo.
d) PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Alle unter Punkt 1 geübten Fertigkeiten sind in Lehrproben und Lehrauftritten mit Erwachsenen bzw. Kindern zu erarbeiten.
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