§ 25 § 25Inkrafttreten
In Kraft seit 07. Dezember 2023
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Ausbildung zum Kinderschilehrer und Landesschilehrer, LGBl. Nr. 147/1992 zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 60/1999 außer Kraft.
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