§ 16b § 16bAusbildung, Stundenausmaß
In Kraft seit 07. Dezember 2023
Up-to-date
(1) Der Ausbildungslehrgang zum Landessnowboardlehrer ist mit einer Dauer von 10 Tagen, die Alpinausbildung mit einer Dauer von 7 Tagen durchzuführen.
(2) Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges zum Landessnowboardlehrer umfasst jeweils 35 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, der praktische Teil 45 volle Stunden.
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