(1) Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges zum Landesschilehrer erster Teil und Landesschilehrer hat folgende Bildungsziele zum Inhalt:
a) BERUFSKUNDE
Erweiterte Kenntnisse der wesentlichsten Bestimmungen des Kärntner Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Landesschilehrers erster Teil und Landesschilehrers; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Landesschilehrer erster Teil und Landesschilehrer, Kenntnis der FIS-Verhaltensregeln für Schifahrer oder Regeln anderer entsprechender Organisationen.
b) LEBENDE FREMDSPRACHEN
Erweitern des Wortschatzes (insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken) und Erwerben der Grundgrammatik in einer lebenden Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Landesschilehrer erster Teil und Landesschilehrer ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht.
c) KÖRPERLEHRE UND ERSTE HILFE
Erweiterte Kenntnisse in Anatomie und in Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Schi- und Lawinenunfällen (allgemeine Maßnahmen zur Versorgung von Verletzten und von Lawinenopfern, lebensrettende Sofortmaßnahmen); Abtransport von Verletzten im organisierten und im freien Schiraum.
d) BEWEGUNGSLEHRE
Kenntnis der Bewegungsabläufe der Fortbildung sowie der beeinflussenden Faktoren auf das motorische Lernen bei Erwachsenen und Kindern. Erklärung der Grundprinzipien der Biomechanik bei den obigen Bewegungen.
e) UNTERRICHTSLEHRE
Festigung der Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik sowie deren praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder in der Fortbildung.
f) TRAININGSLEHRE
Festigung der Grundkenntnisse der Vorbereitung und Durchführung des Konditions- und Schitrainings für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
g) KINDER- UND JUGENDSCHILAUF
Kenntnis der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Schiunterricht.
h) GERÄTEKUNDE
Erweiterte Kenntnisse über die Anforderungen an eine zweckmäßige und sichere Schiausrüstung sowie über die Pflege und Wartung. Grundkenntnisse der Pistenpflege und Pistenpräparation (Gästerennen).
i) SCHIGEOGRAPHIE UND -GESCHICHTE
Grundkenntnisse der Topographie wichtiger Schigebiete des In- und Auslandes und deren infrastrukturelle Entwicklung. Grundkenntnisse der Entwicklung des Schilaufs und des Schilehrwesens.
j) GRUPPENARBEIT
Aufarbeitung der praktischen Tagesarbeit. Verhaltensschulung und Erziehung zur eigenen Meinungsbildung und zur Gruppenführung, unter Miteinbeziehung des gesamten Umfeldes des Schiunterrichts in der Fortbildung.
(2) Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges zum Landesschilehrer erster Teil und Landesschilehrer hat folgende Bildungsziele zum Inhalt:
a) SCHULEFAHREN
Lehrplanmäßige Demonstration der Übungen und Schwünge der Fortbildung für Erwachsene und Kinder. Kenntnisse der methodischen Übertreibung und Verständnis der Eigenheiten von Grob- und Feinform der Bewegungen.
b) GELÄNDEFAHREN
Verbesserung des schiläuferischen Eigenkönnens mit ständiger Anpassung an Schnee, Gelände und Tempo. Erwerben der Fähigkeit, die jeweilige Fahr- und Lernsituation richtig zu wählen.
c) NORDISCHER SCHILAUF
Vermittlung der Grundkenntnisse im nordischen Schilauf.
d) RENNSPORT
Verbesserung der Grundtechnik und des persönlichen Handicaps im Riesenslalom. Grundkenntnisse des Kurssetzens und der Rennorganisation (Gästerennen).
e) KINDER- UND JUGENDSCHILAUF
Alle unter Abs. 1 und Abs. 2 geübten Fertigkeiten sind in Lehrproben und Lehrauftritten zu erarbeiten.
Rückverweise
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