§ 6 § 6Marktrisiko
In Kraft seit 01. Mai 2021
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(1) Das Marktrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste auf Grund der Änderung von Marktpreisen zu erleiden. Zum Marktrisiko gehören die auf dem Finanzmarkt auftretenden Risiken, wie beispielsweise das Zinsänderungsrisiko oder das Risiko fallender Kurse bei Wertpapieren.
(2) Das Zinsänderungsrisiko liegt einerseits in steigenden Zinsaufwendungen für zukünftige Finanzierungen aufgrund von Zinsanstiegen und andererseits in Opportunitätsverlusten, die bei langfristigen Finanzierungen mit fixem Zinssatz im Falle sinkender Zinsen entstehen können. Ein weiteres Risiko liegt in bestehenden Finanzierungen mit variabler Verzinsung bei steigenden Zinssätzen.
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