§ 10 § 10Operationelles Risiko
In Kraft seit 01. Mai 2021
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Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, MitarbeiterInnen oder Systemen oder von externen Ereignissen. Zur Minimierung des operationellen Risikos sind dokumentierte Abläufe und Berechtigungen festzulegen.
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