§ 5 § 5
In Kraft bis 20. Mai 2026
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 31/2023, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 60/2025, außer Kraft.
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