§ 5 § 5
In Kraft seit 21. Mai 2026
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 23/2026, außer Kraft.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden