§ 1 § 1 — K-RE
Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.
Anl. 1 K-RE · K-RE · Referatseinteilung - K-RE
Anl. 1 Referatseinteilung - K-RE
…ANLAGE (zu § 1) Landeshauptmann Ing. Daniel FELLNER Innerer Dienst; Geschäftseinteilung; Referatseinteilung; Regierungssitzungsdienst; Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung; LAD-Konferenz; LH-Konferenz; Personal- und Amtsorganisation; Interne Revision einschließlich der…
§ 2 Referatseinteilung - K-RE
…Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.…
§ 4 Referatseinteilung - K-RE
…Soweit nach der Anlage zu § 1 Angelegenheiten im Einvernehmen zwischen Mitgliedern der Landesregierung zu besorgen sind, obliegt dem als Hauptreferent bezeichneten Mitglied der Landesregierung die führende Geschäftsbehandlung und Herstellung des Einvernehmens…
§ 3 Referatseinteilung - K-RE
…Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung.…
§ 2 K-RE · K-RE · Referatseinteilung - K-RE
§ 2 § 2
…Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.…
§ 4 § 4
…Soweit nach der Anlage zu § 1 Angelegenheiten im Einvernehmen zwischen Mitgliedern der Landesregierung zu besorgen sind, obliegt dem als Hauptreferent bezeichneten Mitglied der Landesregierung die führende Geschäftsbehandlung und Herstellung des Einvernehmens…
§ 3 § 3
…Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 1 – Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung.…
Anl. 1 K-RE · K-RE · Referatseinteilung - K-RE
Anl. 1
…ANLAGE (zu § 1 ) Landeshauptmann Ing. Daniel FELLNER Innerer Dienst; Geschäftseinteilung; Referatseinteilung; Regierungssitzungsdienst; Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung; LAD-Konferenz; LH-Konferenz; Personal- und Amtsorganisation; Interne Revision einschließlich der…
§ 2 § 2
…Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.…
§ 4 § 4
…Soweit nach der Anlage zu § 1 Angelegenheiten im Einvernehmen zwischen Mitgliedern der Landesregierung zu besorgen sind, obliegt dem als Hauptreferent bezeichneten Mitglied der Landesregierung die führende Geschäftsbehandlung und Herstellung des Einvernehmens…
§ 3 § 3
…Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch den Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung.…
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