§ 2 § 2Übermittlung
In Kraft seit 20. September 2019
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Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 1 müssen im Internet über die Adresse https://ktn.vergabeportal.at/List veröffentlicht werden. Andere Bekanntmachungen auf Grund des BVergGVS 2012 können im Internet über die Adresse https://ktn.vergabeportal.at/List veröffentlicht werden.
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