§ 1 § 1Publikationsmedium
In Kraft seit 20. September 2019
Up-to-date
(1) Auftraggeber nach § 4 BVergGVS 2012, die in den Vollziehungsbereich des Landes Kärnten fallen, haben Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse https://ktn.vergabeportal.at/List zu veröffentlichen.
(2) Die Verpflichtung, Bekanntmachungen und Mitteilungen im Oberschwellenbereich der Europäischen Kommission zu übermitteln, bleibt durch Abs. 1 unberührt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden