§ 6 § 6Bereitstellung der Daten im Raumordnungskataster
In Kraft seit 31. Januar 2023
Up-to-date
Die örtlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden sowie die Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale örtliche Entwicklungskonzepte (§ 5) werden für die Dauer deren Geltung auf der Internetseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten.
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