§ 18 § 18Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – am 1. Juli 2023 in Kraft.
(2) Die § 4, § 5 Abs. 3 und § 16 Abs. 6 treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
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