§ 15 § 15Anerkennung von Berufsqualifikationen
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den Geltungsbereich des Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes – K-BQAG, LGBl. Nr. 10/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022, fallen, erfolgt nach diesem Gesetz.
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