(1) Die Küche ist entsprechend der Art der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung funktionsgerecht einzurichten.
(2) Das Leiterzimmer ist zweckentsprechend und mit einem Telefon, Internetanschluss samt erforderlicher EDV-Ausstattung einzurichten.
(3) Im Vorraum sind Sitzgelegenheiten für Erwachsene sowie im Nahbereich des Leiterzimmers eine Wartezone für Eltern vorzusehen.
(4) Der Personalraum ist zweckentsprechend auszustatten.
(5) In mehrgruppigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist mindestens ein Wirtschaftsraum für die Wäschepflege vorzusehen und mit mindestens einer Waschmaschine und einem Schmutzwaschbecken auszustatten.
(6) Die Abstellräume sind mit ausreichenden Abstellflächen auszustatten.
(7) Ein Raum ist mit einer Liege und einer Ersten-Hilfe-Ausstattung einzurichten.
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