§ 4 § 4Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2024
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2019, LGBl. Nr. 54/2019, außer Kraft.
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