K-GOA
Gliederung
2. Abschnitt Geschäftsgang
§ 13a
Elektronisches Aktensystem
Der Geschäftsgang des Amtes der Landesregierung kann auf Grund eines elektronisch geführten Aktenbearbeitungs- und -verwaltungssystems abgewickelt werden.
§ 13a K-GOA · K-GOA · Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung - K-GOA
…§ 13a Elektronisches Aktensystem Der Geschäftsgang des Amtes der Landesregierung kann auf Grund eines elektronisch geführten Aktenbearbeitungs- und -verwaltungssystems abgewickelt werden.…
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