§ 4 § 4Zulagen für Bereitschafts- und Journaldienst
In Kraft seit 03. August 2012
Up-to-date
(1) Für die Leistung von Bereitschaftsdienst und Journaldienst gebührt der Gemeindemitarbeiterin eine Bereitschafts- bzw. Journaldienstzulage.
Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Anlage.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden