§ 14b § 14bÜberstundenvergütung für Standesbeamte
In Kraft seit 01. März 2022
Up-to-date
Sofern Standesbeamte für die Vornahme von Trauungen Überstunden leisten, gebührt ihnen für jede Trauung eine Überstundenvergütung. Die Höhe der Überstundenvergütung wird in der Anlage festgelegt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden