§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-29/1-2012, mit welcher die näheren Bestimmungen über die Modellstellen und die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen geregelt wird (Kärntner Gemeinde-Modellstellen- und Vordienstzeiten-Verordnung – K-GMVZV), LGBl. Nr. 15/2012, außer Kraft.
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