(1) Das Angebot der Lehrgänge hat sich an den zu erwartenden Anforderungen an die Kleinkinderzieherinnen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und an Tagesmütter und Tagesväter zu orientieren.
(2) In den Ausbildungsmodulen sind den Teilnehmern fachliche Kompetenzen für die Arbeit auf dem Gebiet der Elementarpädagogik zu vermitteln. Zu diesem Zweck hat der Ausbildungsträger ein Lehrgangskonzept inklusive Evaluierungskonzept sowie eine Liste der Vortragenden einschließlich ihrer Qualifikationen der zuständigen Fachabteilung vorzulegen.
(3) Die angebotenen Lehrgänge sollen dazu beitragen, dass die Teilnehmer Kompetenzen (Sach-, Sozial- und Handlungskompetenz usw.) entwickeln können, um im spezifischen pädagogischen Handlungsfeld der Elementarpädagogik die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder durch den professionellen Einsatz ihres Wissens und Könnens bestmöglich fördern zu können.
(4) In den Lehrveranstaltungen (Modulen) der Lehrgänge ist den Teilnehmern nicht nur fachspezifisches, solides theoretisches pädagogisches Basiswissen zu vermitteln, sondern auch auf die „Praxisorientierung“ hoher Wert zu legen, so dass die Teilnehmer ausreichende praktische Erfahrungen für ihr zukünftiges elementarpädagogisches Handlungsfeld sammeln können.
(5) Folgende Arbeitsprinzipien (didaktische Prinzipien) sind in den Ausbildungslehrgängen für Kleinkinderzieherinnen sowie für Tagesmütter und Tagesväter zu verwirklichen:
1. Orientierung am Lernenden,
2. Wissenschaftsorientierung,
3. Lebensweltorientierung,
4. Praxisfeldorientierung,
5. Adressatenorientierung,
6. Problemfeldorientierung,
7. Praxisbezug.
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