§ 10 § 10
In Kraft seit 01. Dezember 2020
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung kommen auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits laufenden Lehrgänge für Tagesmütter und Tagesväter sowie für Kleinkinderzieherinnen und für Lehrgänge, die innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung beginnen, nicht zur Anwendung.
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