§ 7 Spezialmobiliar
In Kraft seit 25. September 2010
Up-to-date
§ 7 Spezialmobiliar — HM-VO
Spezialmobiliar wird bis zu einer Gesamtsumme von 2.500 Euro gefördert, soweit die Kosten nicht von der Sozialversicherung zu tragen sind und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.