§ 5 Elektro-Rollstühle und Elektro-Mobile
In Kraft seit 25. September 2010
Up-to-date
Elektro-Rollstühle und Elektro-Mobile werden insgesamt bis zu 6.000 Euro gefördert, soweit die Kosten nicht von der Sozialversicherung zu tragen sind und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.
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